Drei Meldungen aus dieser Woche verdeutlichen, dass Kartellverfahren gegen große Tech-Firmen weiter Schule machen.
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Amazon eröffnet, es geht um die Nutzung nicht-öffentlicher Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern (auf dem Amazon-Marktplatz) für eigene Zwecke. Die mögliche Strafe bei einer Verurteilung wären 10% des Jahresumsatzes, also 23,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird insofern spannend, als Amazon auf den ersten Blick digital verfeinert, was Aldi, Rewe, Kaufland und Co. in der physischen Welt tun: Kaufverhalten analysieren und erfolgreiche Produkte als Eigenmarke anbieten. Der Unterschied soll offenbar sein, dass es sich dort (in der Regel) um Lieferanten handelt, bei Amazon um Händler, deren Plattform-Geschäft für die Firma völlig einsehbar ist.
Die indischen Kartellbehörden haben wiederum eine Untersuchung zu Google Pay eingeleitet. Konkret: Ob Google Pay andere Mobilzahlungsdienste benachteiligt. Google hat in den Mobilfunk-Anbieter Jio investiert, der als Tür zum indischen Internet fungiert. Teil des Investments ist die gemeinsame Entwicklung eines Billig-Smartphones (mit vorinstallierten Google-Diensten nehme ich an).
Und schließlich hat das staatliche Büro für Markt-Regulierung in China erstmals detaillierte Vorschläge für Wettbewerbsbeschränkungen für E-Commerce-Plattformen veröffentlicht. Die Vorschriften regulieren vor allem Alibaba (880 Millionen aktive Mobil-Nutzer monatlich) und JD.com. Konkret verbieten sie auf vielen Feldern die Zusammenarbeit, aber auch Kampfpreis-Strategien gegen kleinere Wettbewerber oder erzwungene Exklusiv-Vereinbarungen mit Händlern.